Förderung für neue Fenster: BEG & KfW
Der Austausch alter Fenster gegen wärmedämmende ist eine der klassischen förderfähigen Einzelmaßnahmen. Wer den Antrag richtig stellt, holt einen spürbaren Teil zurück.
Der Fenstertausch wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim BAFA als Einzelmaßnahme mit in der Regel 15 % bezuschusst, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis 20 %. Alternativ ist ein KfW-Kredit (261) mit Tilgungszuschuss möglich. Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden.
Die Förderwege
BEG-Zuschuss (BAFA, Einzelmaßnahme)
Für den Austausch gegen Fenster mit gefordertem U-Wert gibt es in der Regel 15 % Zuschuss, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) +5 % Bonus (zusammen bis 20 %).
KfW-Kredit 261
Bei umfassenderen Sanierungen zum Effizienzhaus ist eine Förderung über den zinsgünstigen KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss möglich.
Wichtige Voraussetzungen
- Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden.
- Die neuen Fenster müssen den geforderten U-Wert (Uw ≤ 0,95 W/(m²K)) erreichen.
- Ein Energie-Effizienz-Experte begleitet die BEG-Einzelmaßnahme fachlich.
Häufige Fragen
Wie viel Förderung gibt es für Fenster?
In der Regel 15 % BEG-Zuschuss, mit Sanierungsfahrplan bis 20 % der förderfähigen Kosten.
Muss der Antrag vor dem Kauf gestellt werden?
Ja, immer vor der verbindlichen Beauftragung – sonst entfällt der Anspruch.
Welchen U-Wert müssen die Fenster haben?
Für die BEG-Einzelmaßnahme in der Regel Uw ≤ 0,95 W/(m²K). Der Fachbetrieb/Energieberater prüft das.
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